Die Vorratsdatenspeicherung ist (vorerst) passé

Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Provider müssen sämtliche Daten, die bereits seit 2008 erhoben werden, löschen. Ein riesiger Erfolg für die rund 35’000 Kläger und alle anderen, die am Schutz ihrer persönlichen Daten interessiert sind. Allerdings muss man jetzt erst mal die Zukunft abwarten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett verboten, sondern es wurden nur erheblich höhere Anforderungen an das System und die Verantwortlichen gestellt. Grundsätzlich wurden Punkte wie die Datensicherheit und die Verwendungszwecke kritisiert. Für die Fortsetzung der Speicherung fehlen im Moment noch die passenden Gesetze, da ja lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Daher ist die Bundesregierung nun gefordert, einen Weg zu finden, der sowohl EU-Konform ist und auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Datenschützern der federführend gegen die Speicherung gekämpft hat, stellt nun weitere Forderungen an die Politik. Denn auch in anderen Staaten ist die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ein Thema. Das naheliegende Ziel ist es daher, die Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa zu kippen. Der AK-Vorrat hat die weiteren Forderungen in vier Punkten zusammengefasst:

  1. Bundesregierung, Bundesjustizministerin und Parlamente müssen sich jetzt gemeinsam mit anderen kritischen Staaten für eine Abschaffung der unnötigen und schädlichen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aussprechen und einsetzen.
  2. Die Bundesregierung darf weiteren Informationssammlungen über vollkommen unverdächtige Bürger nicht zustimmen, insbesondere nicht der geplanten EU-Flugreisendenakte. In der Vergangenheit beschlossene Vorratsdatensammlungen müssen aufgehoben werden, etwa die Surfprotokollierung durch das BSI und das Arbeitnehmer-Informationssystem ELENA.
  3. Gegen grundrechtswidriges EU-Recht muss mittelfristig jeder Europäer direkte Verfassungsbeschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen können.
  4. Alle bestehenden Überwachungsbefugnisse müssen von unabhängiger Seite im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf ihre Wirksamkeit, ihre Kosten, ihre schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen überprüft werden.

Bleibt zu hoffen, dass diese Punkte wenigstens langfristig erfüllt werden. Allerdings stehen mit ELENA und ACTA ja bereits die nächsten Datenkraken in den Startlöchern. Aber ich bin mittlerweile optimistisch, dass der Protest der Netzbürger auch bei diesen Themen wenigstens teilweise zu einem Erfolg führen kann. Aber erstmal sollten wir diesen Teilerfolg feiern und uns aber trotzdem nicht auf den Lorbeeren ausruhen.

Update: Auf Youtube kann man sich das Urteil nun ansehen: http://www.youtube.com/watch?v=7AU6cqG8nrI (via: Netzpolitik.org)

Related posts:

Tags: , , , ,

Attribute

Leave a Reply